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Anmeldung zur Einschulung Grundschule Passow

Anmeldung zur Einschulung Grundschule Passow

Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2025/2026 an der Grundschule Passow

Laut § 43 des Schulgesetzes M-V beginnt für alle Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres
sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres die Schulpflicht an der örtlich zuständigen Schule.

Anzumelden sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 geboren sind.
Kinder, die im Schuljahr 2024/2025 zurückgestellt wurden, sind ebenfalls neu anzumelden.
Bitte die Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtsbescheide und die Masernimmunität des Kindes mitbringen!

Sie können Ihre Kinder in der Zeit vom 14.10.2024 bis 16.10.2024 im Sekretariat der Grundschule
Passow persönlich zu folgenden Zeiten anmelden:

Montag, den 14.10.2024
Dienstag, den 15.10.2024
Mittwoch, den 16.10.2024
07:00 - 12:00 Uhr
07:00 - 17:00 Uhr
07:00 - 12:00 Uhr

Anträge auf einen Hortplatz sind ab dem 14.10.2024 ebenfalls im Sekretariat erhältlich und können
dann im Amt Eldenburg Lübz, Bürgeramt, Zimmer 12 eingereicht werden.

Einzugsbereiche:

Amt Eldenburg Lübz:

Gem. Passow mit den Ortsteilen:
Passow, Weisin, Welzin, Brüz, Unter Brüz, Neu Brüz, Charlottenhof

Gem. Werder mit den Ortsteilen:
Werder, Benthen, Neu Benthen, Tannenhof

Gem. Granzin mit den Ortsteilen:
Granzin, Greven, Beckendorf, Lindenbeck, Bahlenrade

Gem. Gallin-Kuppentin mit den Ortsteilen:
Gallin, Kuppentin, Zahren, Daschow, Penzlin

Amt Goldberg-Mildenitz:

Gem. Neu Poserin mit den Ortsteilen:
Neu Poserin, Groß Poserin, Klein Wangelin, Kressin, Neu Damerow,
Sandhof, Woosten Teerofen, Redewisch