Anmeldung zur Einschulung Grundschule Passow
Anmeldung zur Einschulung Grundschule Passow
Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2025/2026 an der Grundschule Passow
Laut § 43 des Schulgesetzes M-V beginnt für alle Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres
sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres die Schulpflicht an der örtlich zuständigen Schule.
Anzumelden sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 geboren sind.
Kinder, die im Schuljahr 2024/2025 zurückgestellt wurden, sind ebenfalls neu anzumelden.
Bitte die Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtsbescheide und die Masernimmunität des Kindes mitbringen!
Sie können Ihre Kinder in der Zeit vom 14.10.2024 bis 16.10.2024 im Sekretariat der Grundschule
Passow persönlich zu folgenden Zeiten anmelden:
Montag, den 14.10.2024 Dienstag, den 15.10.2024 Mittwoch, den 16.10.2024 |
07:00 - 12:00 Uhr 07:00 - 17:00 Uhr 07:00 - 12:00 Uhr |
Anträge auf einen Hortplatz sind ab dem 14.10.2024 ebenfalls im Sekretariat erhältlich und können
dann im Amt Eldenburg Lübz, Bürgeramt, Zimmer 12 eingereicht werden.
Einzugsbereiche:
Amt Eldenburg Lübz:
Gem. Passow mit den Ortsteilen:
Passow, Weisin, Welzin, Brüz, Unter Brüz, Neu Brüz, Charlottenhof
Gem. Werder mit den Ortsteilen:
Werder, Benthen, Neu Benthen, Tannenhof
Gem. Granzin mit den Ortsteilen:
Granzin, Greven, Beckendorf, Lindenbeck, Bahlenrade
Gem. Gallin-Kuppentin mit den Ortsteilen:
Gallin, Kuppentin, Zahren, Daschow, Penzlin
Amt Goldberg-Mildenitz:
Gem. Neu Poserin mit den Ortsteilen:
Neu Poserin, Groß Poserin, Klein Wangelin, Kressin, Neu Damerow,
Sandhof, Woosten Teerofen, Redewisch