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Anträge für Sponsoring sofort möglich

Anträge für Sponsoring sofort möglich

Die Stadt Lübz kann im Rahmen eines Hauptsponsoringvertrags jährlich 1.500 Euro über die Eno energy GmbH aus Rerik vergeben. Dem Sponsor ist daran gelegen, der Bevölkerung der Stadt Lübz die Thematik der Energiegewinnung mittels Windkraft und die hiermit verbundene Möglichkeit der regionalen Wertschöpfung zu vermitteln.

Gefördert werden können Projekte und Anschaffungen, die zur Förderung sportlicher, künstlerischer, kultureller sowie bildungsfördender Maßnahmen dienen. Antragberechtigt sind natürlichen und juristischen Personen mit Sitz im Stadtgebiet sowie städtische Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, sofern diese Maßnahmen zur Förderung der Allgemeinheit in materieller, geistiger, sittlicher oder gesellschaftlicher Hinsicht durchführen oder sonstige Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls wahrnehmen.

Gefördert werden können Maßnahmen und Anschaffungen. Nicht förderfähig sind Maßnahmen oder Anschaffungen, die auf die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Ordnung gerichtet sind und der Förderung oder Verbreitung rassistischer, antisemitischer, homophober oder in sonstiger Weise der Herabsetzung oder Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen gerichtete Maßnahmen sowie Maßnahmen welche darauf gerichtet sind den Ausbau der Windkraft entgegen zu wirken oder in sonstiger Weise dazu dient, dem Ausbau bzw. Betrieb erneuerbarer Energien entgegen zu wirken.

Weiterhin nicht förderfähig sind politische oder religiöse Vereinigungen. Die Antragstellung erfolgt formlos bis zum 31.12. des laufenden Jahres für Maßnahmen und Anschaffungen des Folgejahres an die Stadt Lübz, Am Markt 22, 19386 Lübz oder per Mail an info@amt-eldenburg-luebz.de mit dem Betreff „Antrag Sponsoring“. Der Antrag muss eine kurze Darstellung der geplanten Maßnahme, bei Veranstaltungen die Zeit, den Ort, das Motto sowie geplante Inhalte; bei Anschaffungen den Verwendungszweck beinhalten.

Maßnahmen und Anschaffungen müssen bis 30.11. des Jahres umgesetzt werden. Die Höhe der Maßnahmen und Anschaffungen darf das Sponsoring überschreiten. Eine Entscheidung über die Vergabe der Mittel trifft die Stadtvertretung in der ersten Sitzung im Jahr in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Schule, Sport, Kultur, Umwelt, Soziales und allg. Ordnung. Im Anschluss erhalten die Einsendenden eine Information. Der Sponsor wird mit den von der Stadt Lübz vorgeschlagenen Sponsoringberechtigten einen konkreten Sponsoringvertrag abschließen.

Auch, wenn die zugebende Geldzuwendung nicht so groß ist, so kann sie doch dazu beitragen, dass das Eine oder Andere in der Stadt umgesetzt werden kann. Die Bürgermeisterin und die Stadtvertretung freuen sich über alle eingehenden Anträge.

Astrid Becker