Hinweise zur Straßenreinigung
Hinweise zur Straßenreinigung
Aus gegebenen Anlass möchten wir alle Grundstückseigentümer
auf die Straßenreinigungspflicht gemäß den Straßenreinigungssatzungen
der Gemeinden des Amtes Eldenburg Lübz und der Stadt Lübz hinweisen.
Wer muss reinigen?
Die Straßenreinigungpflicht obliegt den Eigentümern. Reinigungspflichtig sind die von
öffentlichen Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten
Grundstücke innerhalb der Ortslage. Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht persönlich zu erfüllen, so hat er eine geeignete Person bzw. Firma mit der Reinigung zu beauftragen.
Wo muss gereinigt werden?
Zu reinigen sind alle an das Grundstück grenzende Verkehrsflächen
innerhalb der geschlossenen Ortslage. Dazu zählen:
a) Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, der
Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges, der durch
Kraftfahrzeuge mitgenutzt werden darf
b) Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen sowie sonstige zwischen dem anliegenden
Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Teils des Straßenkörpers.
c) die halbe Breite von verkehrsberuhigten Straßen
d) die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten.
Verkehrsberuhigte Straßen im Sinne der jeweiligen Satzungen
Wie muss gereinigt werden?
Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung der genannten Straßenteile einschließlich der
Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter und Gräser sind auf
befestigten Flächen regelmäßig entsprechend den Reinigungsklassen der jeweiligen Satzung zu entfernen. Auf allen anderen Flächen sind wildwachsende Kräuter und Gräser regelmäßig zu entfernen bzw. durch regelmäßiges Mähen kurz zu halten. Die Reinigung muss so erfolgen, dass eine Beschädigung der Oberflächen nicht eintreten kann. Der Kehricht ist sofort ordnungsgemäß zu beseitigen, er darf weder dem Nachbarn noch dem öffentlichen Kanalnetz zugekehrt werden.
Was passiert bei der Nichteinhaltung der Straßenreinigungssatzung?
Das Bürgeramt (SB Sicherheit und Ordnung) Lübz führt in gewissen Abständen in allen Gemeinden des Amtes Eldenburg Lübz und der Stadt Lübz Straßenreinigungskontrollen durch. Die Nichteinhaltung der Straßenreinigungssatzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Verstößen werden entsprechend geahndet.