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Straßenbäume im öffentlichen Bereich - Laubabfuhr durch den Bauhof

Straßenbäume im öffentlichen Bereich - Laubabfuhr durch den Bauhof

Gemäß geltender Straßenreinigungssatzung sind die Eigentümer der an öffentlichen Straßen anliegenden Grundstücke bekanntlich verpflichtet, im Herbst das anfallende Laub von Bäumen im öffentlichen Bereich zu beseitigen.
Die Beseitigung des Laubs umfasst auch dessen ordnungsgemäße Entsorgung. Dies kann
z. B. durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück oder auch durch Anlieferung auf einem Recyclinghof erfolgen.
Um die Verantwortlichen zu entlasten, wird in den Bereichen der Stadt Lübz mit erhöhtem, öffentlichem Baumbestand wie im vergangenen Jahr eine Abfuhr des anfallenden Laubs durchgeführt.
In den folgenden Straßen mit hohem Laubaufkommen ist es erlaubt, das Laub jeweils zu Beginn der nachstehend genannten Wochen morgens in Laubhaufen neben der Straße abzulagern:

Am Dorfteich (Ortsteil Bobzin), Jahnstraße, Benziner Chaussee, Kreiener Chaussee, Bobziner Weg, Lindenweg (Gischow), Eisenbeissstraße, Werderstraße.

In den folgenden Straßen mit geringerem Laubaufkommen ist es erforderlich, das Laub jeweils zu Beginn der nachstehend genannten Wochen am Straßenrandbereich abzulagern, damit es mit der Kehrmaschine aufgenommen werden kann:

Alte Zuckerfabrik, Gischower Hauptstraße (Gischow), Bobziner Weg, Grevener Straße, Dorfstraße (Broock), Lindenstraße, Eisenbeissstraße, Schützenstraße, Eldestraße (Wessentin), Zum Weinberg (Ruthen), Amselweg, Kiebitzweg, Meisenweg, Finkenweg, Storchenweg, Hartkirchener Straße, Halstenbeker Straße, Am Hohen Feld

In Lübz erfolgt die Laubabfuhr jeweils in folgenden Zeiträumen:

41. Woche ab 06.10.2025,
43. Woche ab 20.10.2025,
45. Woche ab 03.11.2025,
47. Woche ab 17.11.2025,
49. Woche ab 01.12.2025.

In den Ortsteilen erfolgt die Laubabfuhr jeweils in folgenden Zeiträumen:

42. Woche ab 13.10.2025,
44. Woche ab 27.10.2025,
46. Woche ab 10.11.2025,
48. Woche ab 24.11.2025,
50. Woche ab 08.12.2025.