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Wahlbenachrichtigungskarten

Wahlbenachrichtigungskarten

Die Wahlbenachrichtigungskarten sind über das Wählerverzeichnis an alle Bürgerinnen und Bürger im Amtsbereich versandt worden. Ein geringer Anteil der Karten konnten aus verschiedenen Gründe nicht zugestellt werden.

Wer von seinem Wahlrecht bei der Bundestagswahl Gebrauch machen möchte, aber bis heute keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, kann sich im Bürgerbüro melden und seinen Eintrag ins Wählerverzeichnis überprüfen lassen.

Zwischen dem 3. und dem 7. Februar kann im Amt Eldenburg Lübz für die persönlichen Daten Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtnahmefrist bis zum 16. Tag vor der Wahl Einspruch erheben bzw. einen Antrag auf Berichtigung stellen.

Wer sein Wahllokal kennt, kann dort am Wahltag mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte an der Wahl teilnehmen.

Michael Reinsch

Gemeindewahlleiter