Inhalt

Stadt Lübz

Erscheinung Titel
01.08.2023

Gesamtgemeindliches Konzept der Stadt Lübz für großflächige Photovoltaikanlagen Beschluss vom 07.12.2022

31.07.2023 Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Lübz „Wohngebiet an der Kreiener Straße“
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

13.01.2023

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“

09.09.2022

Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 "Windpark Lübz/Werder" der Stadt Lübz gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

26.08.2022

Bekanntmachung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“
Hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

25.06.2021

Bekanntmachung der Stadt Lübz über die 7. Änderung (Berichtigung) des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Plauer Chaussee / Blücherstraße“

03.06.2021

Bekanntmachung der Stadt Lübz über die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Stadt Lübz

10.12.2020
Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Lübz nach § 13a BauGB für das Gebiet "Plauer Chaussee/Blücherstraße" in Lübz gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch

13.01.2020
Bekanntmachung der Stadt Lübz über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet „Plauer Chaussee/Blücherstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

19.12.2019
Bekanntmachung der Stadt Lübz über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet „Plauer Chaussee/Blücherstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

29.11.2019

Bekanntmachung der Stadt Lübz über die Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz für den Bereich „Solarpark Ruthen“

29.11.2019

Bekanntmachung der Stadt Lübz über die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Solarpark Ruthen“

29.11.2019

Bekanntmachung der Stadt Lübz über die Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz für den Bereich„Solarpark Lutheran“

29.11.2019


Bekanntmachung der Stadt Lübz über die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 „Solarpark Lutheran“

03.07.2019

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ nach § 5 Abs. 2b BauGB für das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der bebauten Ortslagen,  die nach § 34 BauGB bzw. § 30 BauGB bebaubar sind

03.07.2019

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Lübz für das Gebiet im nordwestlichen Stadtgebiet zwischen Werder, Greven, Beckendorf, Lübz und Ruthen - Windpark Lübz/Werder –

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) (BVL 01/2019/013-02)

07.06.2019

Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Plauer Chaussee/Blücherstraße" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 4a Abs. 3 BauGB


Anlagen:

Auswirkungsanalyse für die geplante Erweiterung eines NORMA Lebensmittelmarktes in Lübz Gutachten Einzelhandel
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für das Sondergebiet großflächiger Einzelhandel im Bebauungsplan Nr. 24

07.06.2019

Bekanntmachung der Stadt Lübz über die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

07.06.2019

Bekanntmachung der Stadt Lübz über die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Lübz "Solarpark Ruthen"

02.05.2019

Amtliche Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25 „Solarpark Lutheran“ der Stadt Lübz

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

02.05.2019

Amtliche Bekanntmachung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Lutheran“ der Stadt Lübz als Rechtsnachfolge der ehemaligen Gemeinde Lutheran

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

28.01.2019

Amtliche Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 der Stadt Lübz „Solarpark Ruthen“

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

19.12.2018

Erneute Bekanntmachung der Stadt Lübz über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet „Plauer Chaussee/Blücherstr.“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

03.12.2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet „Plauer Chaussee/Blücherstr.“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

12.11.2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet "Plauer Chaussee/Blücherstraße" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

27.09.2018

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
(BVL 01/2018/036 - STV 12.09.2018)

27.09.2018

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Lübz „Solarpark Ruthen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
(BVL 01/2018/037 - STV 12.09.2018)

27.09.2018

Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz als Rechtsnachfolge der ehemaligen Gemeinde Lutheran gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
(BVL 01/2018/038-01 - STV 12.09.2018)

27.09.2018

Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lübz als Rechtsnachfolge der ehemaligen Gemeinde Lutheran gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
(BVL 01/2018/038-01 - STV 12.09.2018)

23.04.2018

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Ruthen" Nr. 23 der Stadt Lübz
(BVL 01/2018/015-01 – STV 11.04.2018 – Auslegung 14.05. – 15.06.2018)

Dem Antrag der Solarfaktor GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Lübz zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich nördlich der Ortslage Lübz in einem 110 m breiten Streifen östlich und westlich der Bahnlinie Malchow – Parchim die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Ruthen“ der Stadt Lübz gemäß § 12 Absatz 1 BauGB. Der Planungsraum gliedert sich in drei Planteile. Planteil 1 umfasst die Flurstücke 114 (tlw.), 115 (tlw.), 116 und 117/2 der Flur 1 in der Gemarkung Ruthen. Planteil 2 umfasst Teilflächen der Flurstücke 99/1, 98, 97/1, 96/4 und Planteil 3 die Flurstücke 96/5, 93/3, 93/4 der Flur 1 in der Gemarkung Ruthen.

Ziel des o. g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

23.04.2018

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz
(BVL 01/2018/016-01 – STV 11.04.2018 – Auslegung 14.05. – 15.06.2018)

Der Flächennutzungsplan der Stadt Lübz wird wie folgt geändert:

Die Änderungsbereiche mit einer Größe von insgesamt rund 18 ha betreffen das Areal nördlich der Ortslage Lübz in der Gemarkung Ruthen in einem 110 m breiten Streifen östlich und westlich der Bahnlinie Malchow - Parchim.

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Lübz". Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ geändert werden.

Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

23.04.2018

Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Lübz für das Gebiet "Plauer Chaussee/Blücherstr." im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung
(BVL 01/2018/017-01 – STV 11.04.2018 – Auslegung 14.05. – 15.06.2018)

Für den Bereich des NORMA – Marktes an der Plauer Chaussee, Flurstücke 68/4 und 68/5 der Flur 18 Gemarkung Lübz, soll die Größe der Verkaufsraumfläche neu geregelt werden (Sondergebiet großflächiger Einzelhandel). Für den angrenzenden Bereich ist die Entwicklung von Nutzungen für ein Mischgebiet geplant. Dafür macht sich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

23.04.2018

Bekanntmachung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung zum Flächennutzungsplan der Stadt Lübz als sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" - nach § 5 Abs. 2 i. V. m. § 35 ABs. 3 S. 3 BauGB
(BVL 01/2018/018 – STV 11.04.2018 – Auslegung 14.05. – 15.06.2018)

Für das gesamte Gemeindegebiet werden die weichen und harten Kriterien als Planinhalt der 4. Änderung zum Flächennutzungsplan der Stadt Lübz als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergienutzung“ – nach § 5 Abs. 2 i. V. m. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB gemäß den Ergebnissen der Anlage 1 beschlossen. Gleichzeitig sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Flächen zur Ansiedlung von Nutzungen, die der Umwandlung und Speicherung von Energie dienen, in und um die Windeignungsflächen planungsrechtlich vorbereitet werden.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) sollen schriftlich erfolgen.


23.04.2018

Bekanntmachung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Lübz für das Gebiet im nordwestlichen Stadtgebiet zwischen Werder, Greven, Beckendorf, Lübz und Ruthen - Windpark Lübz/Werder
(BVL 01/2018/019 – STV 11.04.2018 – Auslegung 14.05. – 15.06.2018)

Für das Gebiet im nordwestlichen Stadtgebiet zwischen Werder, Greven, Beckendorf, Lübz und Ruthen - Windpark Lübz/Werder - wird der 1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Lübz beschlossen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Windparks einschließlich der Ausweisung einer Fläche zur Ansiedlung von Nutzungen, die der Umwandlung und Speicherung von Energie dient, zu ermitteln.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.