Straßenbäume im öffentlichen Bereich - Laubabfuhr durch den Bauhof
Gemäß geltender Straßenreinigungssatzung sind die Eigentümer der an öffentlichen Straßen anliegenden Grundstücke bekanntlich verpflichtet, im Herbst das anfallende Laub von Bäumen im öffentlichen Bereich zu beseitigen. Die Beseitigung des Laubs umfasst auch dessen ordnungsgemäße Entsorgung. Dies kann z. B. durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück oder auch durch Anlieferung auf einem Recyclinghof erfolgen. Um die Verantwortlichen zu entlasten, wird in den Bereichen der Stadt Lübz mit öffentlichem Baumbestand wie im vergangenen Jahr eine Abfuhr des anfallenden Laubs durchgeführt. In den folgenden Straßen mit hohem Laubaufkommen ist es erforderlich, das Laub jeweils zu Beginn der nachstehend genannten Wochen morgens in Laubhaufen neben der Straße abzulagern:
Am Dorfteich (Bobzin), Jahnstraße, Benziner Chaussee, Kreiener Chaussee, Eisenbeissstraße, Werderstraße, Lindenweg (Gischow).
In den folgenden Straßen mit geringerem Laubaufkommen ist es erforderlich, das Laub jeweils zu Beginn der nachstehend genannten Wochen am Straßenrandbereich abzulagern, damit es mit der Kehrmaschine aufgenommen werden kann:
Alte Zuckerfabrik, Gischower Hauptstraße (Gischow), Grevener Straße, Dorfstraße (Broock), Lindenstraße, Bobziner Weg, Schützenstraße, Eldestraße (Wessentin), Zum Weinberg (Ruthen), Amselweg, Kiebitzweg, Meisenweg, Finkenweg, Storchenweg, Hartkirchener Straße, Halstenbeker Straße, Am Hohen Feld.
In Lübz erfolgt die Laubabfuhr jeweils in folgenden Zeiträumen:
41. Woche ab 05.10.2026,
43. Woche ab 19.10.2026,
45. Woche ab 02.11.2026,
47. Woche ab 16.11.2026,
49. Woche ab 30.11.2026.
In den Ortsteilen erfolgt die Laubabfuhr jeweils in folgenden Zeiträumen:
42. Woche ab 12.10.2026,
44. Woche ab 26.10.2026,
46. Woche ab 09.11.2026,
48. Woche ab 23.11.2026,
50. Woche ab 07.12.2026.