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Ankündigung des Prüfungstermins zum Erwerb des Fischereischeines

Ankündigung des Prüfungstermins zum Erwerb des Fischereischeines

Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11. August 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 416),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Juni 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 360)
wird hiermit der nächste Prüfungstermin bekannt gegeben:


                                    Samstag, den 28. Oktober 2023


Die Prüfung findet im Bürgersaal der Stadt Lübz, Am Markt 23 in 19386 Lübz statt.

Die Anmeldung zur Prüfung hat entsprechend § 2 Absatz 2 der Verordnung über die
Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11. August 2005
(GVOBl. M-V 2005, S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Juni 2010
(GVOBl. M-V 2010, S. 360) bis spätestens 12. Oktober schriftlich beim Bürgeramt
des Amtes Eldenburg Lübz, 19386 Lübz, Am Markt 22, Tel.: 038731 507-231, zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr ist sofort bei Anmeldung im Bürgerbüro zu entrichten.
Die Prüfungsgebühr beträgt bis einschl. 18. Lebensjahr 15 € und ab dem 19. Lebensjahr 25 €.

Die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Prüfung liegt bei 10 Personen.