Anmeldung zur Einschulung Grundschule Lübz
Anmeldung zur Einschulung Grundschule Lübz
Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2024/2025 an der Grundschule Lübz
Laut § 43 des Schulgesetzes M-V beginnt für alle Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres die Schulpflicht an der örtlich zuständigen Schule.
Anzumelden sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 geboren sind.
Kinder, die im Schuljahr 2023/2024 zurückgestellt wurden, sind ebenfalls neu anzumelden.
Bitte die Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtsbescheide sowie die Masernimmunität des Kindes mitbringen!
Sie können Ihre Kinder in der Zeit vom 16.10.2023 bis 20.10.2023 im Sekretariat der Grundschule Lübz persönlich zu folgenden Zeiten anmelden:
Montag, den 16.10.2023 Dienstag, den 17.10.2023 Mittwoch, den 18.10.2023 |
08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12.00 Uhr |
Anträge auf einen Hortplatz sind ab dem 16.10.2023 ebenfalls im Sekretariat erhältlich und können dann im Amt Eldenburg Lübz, Bürgeramt, Zimmer 12 eingereicht werden.
Einzugsbereiche:
Stadt Lübz mit den Ortsteilen:
Lübz, Ruthen, Riederfelde, Bobzin, Broock, Wessentin, Lutheran, Hof Gischow, Gischow, Burow
Gem. Kritzow mit den Ortsteilen:
Kritzow, Benzin, Schlemmin
Gem. Gehlsbach mit den Ortsteilen:
Karbow, Vietlübbe, Hof Karbow, Karbow Ausbau, Wahlstorf, Darß, Quaßlin, Quaßliner Mühle, Hof Quaßlin
Gem. Kreien mit den Ortsteilen:
Kreien, Hof Kreien, Kolonie Kreien, Kreien Ausbau, Wilsen