Erreichbarkeit der Verwaltung nach Terminvergabe
Erreichbarkeit der Verwaltung nach Terminvergabe
Die Verwaltungsgebäude des Amtes Eldenburg Lübz sind bis auf Weiteres für den regulären Besucherverkehr geschlossen und können nur mit einem vereinbarten Termin betreten werden.
Leider steigen die Fallzahlen der COVID-19-Infektionen in unserem Bundesland und Landkreis Ludwigslust-Parchim. Wir sehen uns zum Schutz für unsere Bürger und unsere Mitarbeiter gezwungen, die Verwaltungsgebäude für den regulären Besucherverkehr vorübergehend wieder zu schließen.
Besucher können die Amtsgebäude nur noch mit einem vorher vereinbarten Termin betreten.“
Diese Regelung gilt ab Donnerstag, 05.11.2020 zunächst bis Mittwoch, 02.12.2020.
Die telefonische Terminvergabe für Angelegenheiten im Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, KFZ, Führerscheine, etc.) erfolgt ausschließlich über die Telefonnummer 038731 507-231.
Per E- Mail können Terminanfragen an buergerbuero@amt-eldenburg-luebz.de gerichtet werden.
Für alle anderen Angelegenheiten sollte die Nummer 038731 5070 bzw. info@amt-eldenburg-luebz.de oder die auf der Homepage des Amtes abgebildeten Kontaktdaten verwandt werden.
Bei der Wahrnehmung des Termins wird gebeten, Folgendes zu beachten:
- Termin (Uhrzeit) bitte einhalten, damit sich immer nur wenige Personen im beziehungsweise vor dem
Gebäude aufhalten
- es wird gebeten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen
- Abstandsregeln sind zu beachten
- Ansammlungen sind nicht gestattet
Die Sprechzeiten im Bürgerbüro Marnitz können in dieser Zeit leider nicht stattfinden. Hier bitten wir darum ebenfalls, wie zuvor dargestellt, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Am Samstag, 07.11.2020 ist das Bürgerbüro in Lübz nach vorheriger Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr, allerdings nur für Einwohnermeldeangelegenheiten, also nicht für KFZ- Zulassung, Führerscheine und andere kreisliche Aufgaben, erreichbar.
Bei Terminanfragen wird darum gebeten, die Telefonnummer und das Anliegen zu hinterlassen bzw. mitzuteilen, damit wir Sie schnellstmöglich für eine Terminvergabe zurück rufen können.
gez. G.H. Golisz, AL
Lübz, 03.11.2020