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Grabmalprüfung auf den kommunalen Friedhöfen des Amtes Eldenburg Lübz

Grabmalprüfung auf den kommunalen Friedhöfen des Amtes Eldenburg Lübz

Auf Grund § 9 der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien vom 01.01.2017 ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Diese Überprüfung wird am 28.03.2024 durch eine durch das Amt Eldenburg Lübz beauftragte Fachfirma auf den folgenden kommunalen Friedhöfen vorgenommen: Marnitz, Tessenow, Poltnitz, Mentin/Griebow, Drenkow, Wilsen, Ruthen, Welzin, Kritzow und Schlemmin.

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist die Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal umgelegt und mit einem Warnmittel gekennzeichnet.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.

Die gekennzeichneten Grabmale sind durch den Nutzungsberechtigten unverzüglich fachgerecht zu befestigen bzw. befestigen zu lassen. Entsprechende Nachkontrollen werden durch das Amt Eldenburg Lübz in einem angemessenen Zeitraum nach der Grabmalüberprüfung vorgenommen.