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Ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt 3G-Regel im Amt Eldenburg Lübz

Ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt 3G-Regel im Amt Eldenburg Lübz

Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen gilt ab Mittwoch, 24.11.2021 die 3G-Regel an den Verwaltungsstandorten sowie nachgeordneten Einrichtungen des Amtes Eldenburg Lübz.

Einlass erfolgt nur, wenn er einen entsprechenden Nachweis (genesen, geimpft oder getestet) dabei hat. Sofern ein Corona-Schnelltest vorgelegt wird, darf dieser aber laut Corona-Landesverordnung nicht älter als 24 Stunden sein.

Sofern die gesetzlichen Regelungen verschärft werden wird die v.g. Regelung angepasst und auf der Homepage des Amtes veröffentlicht.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes auch telefonisch bzw. per E- Mail zur Verfügung. Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.

Freundliche Grüße

gez. G.H. Golisz, AL

Amt Eldenburg Lübz

Am Markt 22

19386 Lübz

Telefon: 038731 507110

Fax: 038731 507104