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Information über die Anwendung des § 2 UStG

Information über die Anwendung des § 2 UStG

Zum 01.01.2023 treten die Regelungen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) in Kraft. Danach werden einzelne nicht hoheitliche Leistungen des Amtes Eldenburg Lübz, der Stadt Lübz und aller amtsangehörigen Gemeinden grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.

Für die entsprechenden Umsätze fallen somit künftig Umsatzsteuerzahlungen an, welche auf den Rechnungen und Bescheiden auszuweisen sind.

Betroffen hiervon sind u.a. die Vermietung und Verpachtungen von Garagen und Stellplätzen sowie Gewerbeflächen, soweit für Gemeinden die Regelungen für Kleinunternehmer keine Anwendung finden.

Die bestehenden Verträge, welche in Zukunft der Umsatzsteuerpflicht nach § 2b UStG unterliegen, werden zurzeit im Amt Eldenburg Lübz daraufhin geprüft und angepasst.

Das Amt Eldenburg Lübz wird die Mieter und Pächter davon in Kenntnis setzen, wenn sie von dieser Änderung betroffen sind.