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Straßenbäume im öffentlichen Bereich - Laubabfuhr durch den Bauhof

Straßenbäume im öffentlichen Bereich - Laubabfuhr durch den Bauhof

Gemäß geltender Straßenreinigungssatzung sind die Eigentümer der an öffentlichen Straßen anliegenden Grundstücke bekanntlich verpflichtet, im Herbst auch das anfallende Laub von Bäumen im öffentlichen Bereich zu beseitigen. Die Beseitigung des Laubs umfasst auch dessen ordnungsgemäße Entsorgung. Dies kann z. B. durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück oder auch durch Anlieferung auf einem Recyclinghof erfolgen.

Um die Verantwortlichen zu entlasten, wird in den Bereichen der Stadt Lübz mit öffentlichem Baumbestand in diesem Jahr erstmalig eine Abfuhr des anfallenden Laubs durchgeführt.


In den folgenden Straßen mit hohem Laubaufkommen ist es erforderlich, das Laub jeweils zu Beginn der nachstehend genannten Wochen morgens in Laubhaufen neben der Straße abzulagern:

Am Dorfteich (Ortsteil Bobzin)
Benziner Chaussee
Bobziner Weg
Eisenbeissstraße
Jahnstraße
Kreiener Chaussee
Lindenweg (Gischow)
Werderstraße
In den folgenden Straßen mit geringerem Laubaufkommen ist es erforderlich, das Laub jeweils zu Beginn der nachstehend genannten Wochen am Straßenrandbereich abzulagern, damit es mit der Kehrmaschine aufgenommen werden kann:
Alte Zuckerfabrik
Bobziner Weg
Dorfstraße (Broock)
Eisenbeissstraße
Eldestraße (Wessentin)
Gischower Hauptstraße (Gischow)
Grevener Straße
Lindenstraße
Schützenstraße
Zum Weinberg (Ruthen)

In den Ortsteilen erfolgt die Laubabfuhr jeweils in folgenden Zeiträumen:

40. Woche ab 04.10.2022,

42. Woche ab 17.10.2022,

44. Woche ab 01.11.2022,

46. Woche ab 14.11.2022,

48. Woche ab 28.11.2022.

In Lübz erfolgt die Laubabfuhr jeweils in folgenden Zeiträumen:

41. Woche ab 10.10.2022,

43. Woche ab 24.10.2022,

45. Woche ab 07.11.2022,

47. Woche ab 21.11.2022,

49. Woche ab 05.12.2022.