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Am 30. Juni 2021 ist Meldeschluss bei der Stiftung »Anerkennung und Hilfe« / Hintergründe

Am 30. Juni 2021 ist Meldeschluss bei der Stiftung »Anerkennung und Hilfe« / Hintergründe

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der

SED-Diktatur Frau Anne Drescher möchte ich Sie hiermit nochmals auf den nahenden Meldeschluss der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ am 30. Juni 2021 aufmerksam machen.

Die Stiftung unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Sonderpädagogik, Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.

Neben der individuellen Aufarbeitung und Anerkennung ihres Schicksals können berechtigte Betroffene auch Unterstützungsleistungen in Form einer einmaligen pfändungsfreien Geldzahlung erhalten.

Betroffene, deren Angehörige oder Betreuer können sich bis zum

Meldeschluss 30.6.2021 persönlich, telefonisch oder schriftlich per Brief, Mail oder Fax an die bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtete Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

wenden.

Anlauf- und Beratungsstelle

Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

Tel.: 0385 55 156 901

Fax: 0385 734 007

E-Mail: stiftung@lamv.mv-regierung.de

Internet: www.landesbeauftragter.de

(www.landesbeauftragter.de/beratung/stiftung-anerkennung-und-hilfe)