Inhalt

Kommunale Wärmeplanung

Förderung - Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung (KWP) für das Amt Eldenburg Lübz

 Betreff:  Zuwendung aus dem Klima- und Transformationsfonds, Einzelplan 60, Kapitel 6092, Titel 68605, Haushaltsjahr 2024
 Vorhaben:  "KSI: Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinden des Amtes Eldenburg Lübz"
 Förderkennzeichen:  67K28871
 Bewilligungszeitraum:  01.01.2025 - 31.12.2025
 Projektträger: Z-U-G gGmbH, Stresemannstraße 69 - 71, 10963 Berlin
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
 Beteiligte Partner: heatbeat engineering GmbH, Karl-Grillenberger-Straße 1 a, 90402 Nürnberg
ENERPIPE GmbH, An der Autobahn 11, 91161 Hilpoltstein


Vergabebekanntmachung - Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung (KWP) für das Amt Eldenburg Lübz

Information nach § 30 Abs. 1 UVgO
Öffentlicher Auftraggeber: Amt Eldenburg-Lübz
Am Markt 22
19386 Lübz
Tel.: 038731/507
vergabe@amt-eldenburg-luebz.de 
Vergabeverfahren: öffentliche Ausschreibung, UVgO
Auftragsgegenstand: „Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung
für das Amt Eldenburg Lübz“  
Ort der Ausführung: Amt Eldenburg Lübz
Zeitraum der Leistungserbringung: 2025 
Name des beauftragten Unternehmens: heatbeat engineering GmbH
Karl-Grillenberger-Straße 1a
90402 Nürnberg 





Ziele und Inhalt - Kommunale Wärmeplanung

Das im Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz bildet die juristische Grundlage für die verpflichtende und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung im gesamten Bundesgebiet. Zusammen mit dem zeitgleich in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz soll so eine schnellere und zielgerichtete Wärmewende erreicht werden, mit dem zentralen Ziel, die übergeordneten Klimaschutzziele der Bundesregierung bis spätestens 2045 zu erreichen.

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern sind verpflichtet, eine Kommunale
Wärmeplanung bis Ende Juni 2028 zu erstellen.

Mit der Wärmeplanung wird erfasst, wie die einzelnen Gebäude im gesamten Amtsbereich beheizt werden. Aus dieser lässt sich dann eine Orientierung über die potenzielle zukünftige Wärmeversorgung ableiten. Das Ziel ist, weg von der fossilen Energie, dafür mehr regenerative Energie für die Heizung oder die Warmwasserversorgung zu nutzen.

Das führt im Ergebnis zur Beantwortung wichtiger Fragen wie z.B.:

Welche Gebäude können eventuell an ein bereits bestehendes Wärmenetz angeschlossen werden und wo sind neue Netze sinnvoll?

Können vor Ort Nahwärme, Fernwärme – mit oder ohne Geothermie- genutzt werden?

Stehen in der Region Biogas oder künftig auch grüner Wasserstoff oder Solarthermie zur Verfügung?

Die lokalen örtlichen Wärmequellen sollen von der kommunalen Wärmeplanung erfasst und, soweit technisch sinnvoll nutzbar, zugunsten der Erreichung von Klimaneutralität zur Deckung des örtlichen Wärmebedarfs herangezogen werden.

Das Amt Eldenburg Lübz beabsichtigt, mit der Unterstützung von einem fachkundigen externen Dienstleister, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Wir werden auf dieser Seite über die Entwicklung der Kommunalen Wärmeplanung des Amtes Eldenburg Lübz informieren.

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008
zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. lhre
Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab. Von der
Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven
Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute ldeen. Die Nationale
Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr
profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder
Bildungseinrichtungen.

http://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Pressemitteilung


Ansprechpartner:
Burghardt Jung
Stadt Lübz, Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung
Tel.: 038731 507-0
info@amt-eldenburg-luebz.de